Inhaltsverzeichnis
Gebühren
Im Bereich Abwasser fällt keine Mehrwertsteuer an.
Abwassergebühr je Kubikmeter (1.000 l) | Netto |
MwSt. | Gesamt |
Bis 31.12.2024 | — | — | 2,90 € |
Ab 01.01.2025 | — | — | 3,30 € |
Herstellungsbeitrag
Herstellungsbeiträge werden einmalig für die Inanspruchnahme des öffentlichen Kanals je Quadratmeter Geschossfläche erhoben. Bei baulichen Erweiterungen wird die neu hinzugebaute Geschossfläche nacherhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Fertigstellung den Stadtwerken anzuzeigen. Auch im Bereich Wasser werden Herstellungsbeiträge erhoben. Im Bereich Abwasser setzen sie sich wie folgt zusammen:
Herstellungsbeitrag | Netto |
MwSt | Gesamt |
pro m² Geschossfläche | — | — | 21,50 € |
Zu den Herstellungsbeiträgen im Bereich Wasser
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Dams
Telefon: 08171 9802-40
E-Mail: christoph.dams@sw-ger.de
Dichtigkeitsprüfung
Die Dichtigkeit der privaten Kanäle und Schächte auf dem Privatgrundstück ist entweder bei erstmaliger Herstellung, aus sachlichem Grund bei nachgewiesener Undichtigkeit oder unabhängig davon satzungsgemäß alle 20 Jahre vom Grundstückseigentümer nachzuweisen.
Sie wurden von uns aufgefordert, eine Zustandserfassung und Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und Schächten auf Privatgrund vornehmen zu lassen und die Nachweise dafür bei uns einzureichen?
Hier finden Sie die Liste mit den bei den Stadtwerken Geretsried aktuell zugelassenen Fachfirmen für die Durchführung der Zustandserfassung und Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen und Schächten auf Privatgrund. Die Befahrungen dieser Firmen werden von den Stadtwerken ohne weitere Prüfung der fachlichen Eignung anerkannt.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Kunzmann
Telefon: 08171 9802-36
E-Mail: andreas.kunzmann@sw-ger.de
Planauskunft
Sie planen einen Hausbau, den Bau einer Garage oder nur die Pflanzung eines Baumes? Versichern Sie sich durch eine Planauskunft über die Lage der Trink- und Abwasserleitungen. Vermeiden Sie durch umsichtiges Verhalten ungewollte und teure Schäden! Beachten Sie auch, dass Kanäle und Wasserleitungen nicht überbaut und überpflanzt werden dürfen.
Wir unterstützen Sie kostenlos mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften. Sie können eine Plan- und Leitungsauskunft bequem mittels unseres Formulars online anfordern, diese aber auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten ganz einfach persönlich abholen.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Zgryzek
Telefon: 08171 9802-27
E-Mail: planauskunft@sw-ger.de
Neuanschluss/Stilllegung
Bitte beachten Sie: In der Regel ist vor der Herstellung von Hausanschlüssen die Eingabe und Genehmigung eines Entwässerungsplanes erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren, um die Anforderungen und Details für Ihr Vorhaben zu erörtern. Auch die genaue Lage Ihres Kanalanschlusses muss vorher abgestimmt werden, da nicht an jeder Stelle ein Anschluss an den öffentlichen Kanal möglich ist. Bitte nehmen Sie daher unbedingt und in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld mit uns Kontakt auf, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.
Die Anbindung oder Stilllegung des Kanalanschlusses muss mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Herstellungstermin bei den Stadtwerken beauftragt werden. Dazu füllen Sie bitte das nachfolgend zur Verfügung gestellte Auftragsformular aus.
Sobald wir das von Ihnen vollständig ausgefüllte Auftragsformular erhalten haben, planen wir Ihren Auftrag in unsere laufenden Baumaßnahmen ein und stimmen einen möglichen Herstellungstermin mit Ihnen ab.
Neubau, Reparaturen und Änderungen der Kanalleitungen und Schächte auf dem Privatgrundstück sind vom Grundstückseigentümer auszuführen und zu bezahlen. Kosten, die im öffentlichen Grund anfallen, bezahlen die Stadtwerke. Genaueres hierzu regelt § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Auftrag zur Herstellung eines Wasser-, Bauwasser- und/oder Kanalanschlusses
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Kunzmann
Telefon: 08171 9802-36
E-Mail: andreas.kunzmann@sw-ger.de
Regenwasser
Aufgrund der geologischen Gegebenheiten (Schotterflächen des Voralpenlandes) ist eine Versickerung vor Ort in der Regel problemlos möglich. Deshalb gibt es in Geretsried auch nur einen Schmutzwasserkanal und keinen Regenwasserkanal oder ein Mischsystem. Regenwasser darf deshalb nicht in den Kanal eingeleitet werden!
Jeder Grundstückseigentümer hat selbst für die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers auf seinem Grundstück zu sorgen! Dies gilt sowohl für das Wasser aus Dachrinnen als auch für abfließendes Regenwasser von allen befestigten Flächen wie z. B. Zufahrten oder Höfen.
Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich im Gewerbegebiet Gelting. Durch den zu geringen Abstand zum Grundwasser ist eine Versickerung hier nicht immer möglich. Grundsätzlich gibt es hier deshalb einen Regenwasserkanal, an den angeschlossen werden kann. Dieser Regenwasserkanal wird von der Stadt Geretsried betrieben und nicht von den Stadtwerken. Informationen hierzu erhalten Sie deshalb im Bauamt der Stadt Geretsried bei Herrn Dipl.-Ing. (FH) Lukas Schrettenbrunner, Tel.: 08171 6298-331, E-Mail: lukas.gellner@geretsried.de.
Satzungen
Die nachfolgenden Satzungen regeln die Entsorgung des Abwassers:
Entwässerungssatzung (EWS)
Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Entwaesserungssatzung-BGS-EWS-aktuell.pdf
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Bayer
Telefon: 08171 9802-38
E-Mail: bernhard.bayer@sw-ger.de