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Zählerstand
Die Mitteilung des Zählerstandes im Rahmen der Jahresablesung ist online möglich.
Wenn Sie auf den Link klicken, werden Sie über eine sichere Verbindung zu unserer Zählerstandserfassung auf die Seite unseres langjährigen Partners co.met GmbH (www.ablesen.de/geretsried/) weitergeleitet. Dort können Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem persönlichen Passwort anmelden, welche Sie auf dem Anschreiben für die Jahresablesung finden.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, sich den online gemeldeten Zählerstand als Beleg an das eigene Email-Postfach senden zu lassen.
Ein Zusenden der Ablesekarte ist nach der Online-Meldung NICHT mehr notwendig.
Wenn Sie zukünftig der Umwelt zuliebe grundsätzlich auf die Zusendung der Ablesekarte in Papierform verzichten möchten, können Sie gerne dem Eintrag Ihres Zählerstandes Ihre Emailadresse hinzufügen und bekommen zukünftig jährlich die Ableseerinnerung zusammen mit Ihren Zugangsdaten per Email zugesendet.
Selbstverständlich sind Ihre Daten bei uns und unserem Partner sicher. Sie werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Abrechnung verwendet.
Klicken Sie auf den untenstehenden Button für die Online-Meldung Ihrer Ablesedaten.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Frau Ziegler
Telefon: 08171 9802-13
E-Mail: carmen.ziegler@sw-ger.de
An- und Abmeldung
Bitte nutzen Sie nachstehendes Formular, um uns Änderungen, wie Zuzug, Umzug, Änderungen der Bankverbindung, Zählerstände oder ähnliches mitzuteilen. Sie können uns das aufgefüllte und unterschriebene Formular gerne einfach eingescannt per Email, per Fax, per Post oder persönlich zukommen lassen. Ihre Mitteilung gilt gleichermaßen für den Bereich Abwasser, so dass Sie hier nicht extra ein Formular ausfüllen müssen.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Frau Ziegler
Telefon: 08171 9802-13
E-Mail: carmen.ziegler@sw-ger.de
Gebühren
Trinkwassergebühr je Kubikmeter (1.000 l) | Netto | +7% MwSt | Gesamt |
Bis 31.12.2018 | 1,92 € | 0,13 € | 2,05 € |
Ab 01.01.2019 | 1,77 € | 0,12€ | 1,89 € |
Zu den Gebühren im Bereich Abwasser.
Jährliche Grundgebühr für Wasserzähler nach Zählergröße gestaffelt:
Zählergröße | Grundgebühr (netto) pro Jahr |
Mehrwert- steuer (7%) |
Gesamtbetrag (brutto) pro Jahr |
|
Q3 = 4 | 41,00 € | 2,87 € | 43,87 € | |
Q3 = 10 | 53,00 € | 3,71 € | 56,71 € | |
Q3 = 16 | 80,00 € | 5,60 € | 85,60 € | |
Q3 = 25 | 435,00 € | 30,45 € | 465,45 € | |
Q3 = 63 | 480,00 € | 33,60 € | 513,60 € | |
Q3 = 100 | 610,00 € | 42,70 € | 642,70 € | |
Q3 = 160 | 890,00 € | 62,30 € | 962,30 € | |
Q3 = 25 (Verbund) | 600,00 € | 42,00 € | 642,00 € | |
Q3 = 63 (Verbund) | 850,00 € | 59,50 € | 909,50 € | |
Q3 = 160 (Verbund) | 1.250,00 € | 87,50 € | 1.337,50 € |
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Frau Ziegler
Telefon: 08171 9802-13
E-Mail: carmen.ziegler@sw-ger.de
Herstellungsbeitrag
Herstellungsbeiträge werden einmalig für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgung je Quadratmeter Geschossfläche und Grundstücksfläche erhoben. Bei baulichen Erweiterungen wird die neu hinzugebaute Geschossfläche nacherhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Fertigstellung den Stadtwerken anzuzeigen. Auch im Bereich Abwasser werden Herstellungsbeiträge erhoben. Im Bereich Trinkwasser setzen sie sich wie folgt zusammen:
Herstellungsbeitrag | Netto |
+7% MwSt | Gesamt |
pro m² Grundstücksfläche | 3,61€ | 0,25 € | 3,86 € |
pro m² Geschossfläche | 7,23€ | 0,51€ | 7,74 € |
Zu den Herstellungsbeiträgen im Bereich Abwasser
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Dams
Telefon: 08171 9802-40
E-Mail: christoph.dams@sw-ger.de
Wasserqualität
Die Härte unseres Trinkwassers beträgt um die 16,0°dH (Grad deutscher Härte) und ist dem Härtebereich 3 (hart) gem. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) zugeordnet.
Als Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind wir verantwortlich für die stets einwandfreie und hohe Qualität des Lebensmittels Trinkwassers. Hierzu ist das Einhalten von zahlreichen, gesetzlich bestimmten Parametern Voraussetzung. Dies stellen wir durch regelmäßige, umfangreiche Untersuchungen in einem akkreditierten und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geprüften Labor sicher. Unabhängig davon werden die Wasserversorgungsanlagen von den staatlichen Gesundheitsämtern amtlich überwacht.
Die hervorragende Qualität unseres Geretsrieder Trinkwassers ist durch die fortlaufenden Proben nachgewiesen.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Schüllermann
Telefon: 08171 9802-44
E-Mail: oliver.schuellermann@sw-ger.de
Planauskunft
Sie planen einen Hausbau, den Bau einer Garage oder nur die Pflanzung eines Baumes? Vergewissern Sie sich durch eine Planauskunft über die Lage der Trink- und Abwasserleitungen und vermeiden Sie durch umsichtiges Verhalten ungewollte und teure Schäden! Beachten Sie auch, dass Wasserleitungen und Kanäle nicht überbaut und überpflanzt werden dürfen.
Wir unterstützen Sie kostenlos mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften. Sie können eine Plan- und Leitungsauskunft bequem online anfordern, diese aber auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten ganz einfach persönlich abholen.
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Zgryzek
Telefon: 08171 9802-27
E-Mail: planauskunft@sw-ger.de
Neuanschluss/Stillegung
Bitte beachten Sie: In der Regel ist vor der Herstellung von Hausanschlüssen die Eingabe und Genehmigung eines Entwässerungsplanes erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren, um die Anforderungen und Details für Ihr Vorhaben zu erörtern. Auch die genaue Lage Ihres Wasseranschlusses muss vorher abgestimmt werden, da verschiedene Belange zu berücksichtigen sind. Bitte nehmen Sie daher unbedingt und in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld mit uns Kontakt auf, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.
Die Erstellung oder Stilllegung eines Wasseranschlusses muss mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Herstellungstermin bei den Stadtwerken beauftragt werden. Dazu füllen Sie bitte das nachfolgend zur Verfügung gestellte Auftragsformular aus.
Sobald wir das von Ihnen vollständig ausgefüllte Auftragsformular erhalten haben, planen wir Ihren Auftrag in unsere laufenden Baumaßnahmen ein und stimmen einen möglichen Herstellungstermin mit Ihnen ab. Sämtliche Arbeiten für die Herstellung des Wasseranschlusses werden von den Stadtwerken ausgeführt und mit dem Grundstückseigentümer abgerechnet! Kosten, die im öffentlichen Grund anfallen, bezahlen die Stadtwerke. Genaueres hierzu regelt § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).
Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Wasserabgabesatzung-BGS-WAS_2023.pdf
Auftrag zur Herstellung eines Wasser-, Bauwasser- und/oder KanalanschlussesWasserabgabesatzung (WAS)
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Kunzmann
Telefon: 08171 9802-36
E-Mail: andreas.kunzmann@sw-ger.de
Satzungen
Die nachfolgenden Satzungen regeln die Grundlage für Ihre Versorgung mit Trinkwasser:
Wasserabgabesatzung (WAS)
Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Wasserabgabesatzung-BGS-WAS_2023.pdf
Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Bayer
Telefon: 08171 9802-38
E-Mail: bernhard.bayer@sw-ger.de